Türkisch beglaubigte Übersetzung
Burak Ünal, Gründer und beeidigter Übersetzer (Englisch, Französisch) · Aktualisiert
Beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden ins Türkische, mit notarieller Bestätigung.
Auf einen Blick
- Leistung
- Beglaubigte Übersetzung persönlicher und amtlicher Dokumente
- Beglaubigung
- Beeidigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung, auf Wunsch Apostille
- Sprachen
- Englisch, Türkisch, Deutsch, Französisch, Arabisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und weitere
- Häufige Dokumente
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Zeugnisse, Ausweise
- Angebot anfordern
- Dokument per WhatsApp oder E-Mail senden
Was enthalten ist
- Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer
- Notarielle Beglaubigung, wo sie verlangt wird
- Apostille für Dokumente, die im Ausland verwendet werden
- Digitale Lieferung, Papierausfertigung auf Wunsch
Warum wir
Von Behörden anerkannt
Erstellt von einem beeidigten Übersetzer und auf Wunsch notariell bestätigt, damit türkische Notare, Gerichte und Ämter die Fassung annehmen.
Richtiges Format
Stempel, Unterschriften und Vermerke erscheinen an der Stelle, an der sie im Original stehen, damit nichts wegen der Form zurückgeht.
Schnell und verlässlich
Für gängige Personenstandsurkunden ist der Ablauf eingespielt und häufig am selben Tag abgeschlossen.
So funktioniert es
- 1
Dokument senden
Senden Sie einen gut lesbaren Scan oder ein Foto per WhatsApp oder E-Mail und nennen Sie die Zielsprache sowie den Verwendungszweck.
- 2
Beeidigte Übersetzung
Ein beeidigter Übersetzer überträgt das Dokument und behält Namen, Daten, Siegel sowie juristische und fachliche Terminologie exakt bei.
- 3
Notarielle Beglaubigung
Wo die empfangende Stelle es verlangt, bestätigt ein türkischer Notar die beeidigte Übersetzung.
- 4
Apostille und Lieferung
Für die Verwendung im Ausland veranlassen wir die Apostille nach dem Haager Übereinkommen und liefern digital, auf Wunsch zusätzlich auf Papier.
Was wir von Ihnen brauchen
- Ein vollständiger, gut lesbarer Scan oder ein Foto jeder Seite (keine abgeschnittenen Ränder).
- Die Schreibweise aller Namen genau so, wie sie im Reisepass oder Ausweis steht.
- Land und Behörde, für die die Übersetzung bestimmt ist, und ob Beglaubigung oder Apostille nötig ist.
Was den Preis beeinflusst
- Dokumentart und Umfang
- Abrechnung je nach Dokument pro Seite oder pro Wort.
- Sprachkombination
- Häufige Kombinationen sind günstiger als seltene Sprachen.
- Beglaubigungsstufe
- Nur Übersetzung, notariell beglaubigt, oder zusätzlich mit Apostille.
- Liefertermin
- Standardlieferung oder, wenn die Auslastung es zulässt, Eillieferung am selben Tag.
Jedes Dokument wird einzeln kalkuliert - kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Damit eine Personenstandsurkunde in der Türkei amtlich akzeptiert wird, genügt es selten, sie nur zu übersetzen: Sie muss von einem beeidigten Übersetzer stammen und je nach empfangender Stelle notariell beglaubigt sein. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Ausweisdokumente machen den größten Teil dieser Aufträge aus.
Wir bilden Stempel, Unterschriften und Randvermerke an der Position des Originals ab und schreiben Namen exakt so, wie sie im Reisepass stehen. Das ist der häufigste Grund für Rückläufer, und er lässt sich vollständig vermeiden.
Für Aufenthalts- und Visumsunterlagen siehe Einwanderungsübersetzung, für Zeugnisse und Notenübersichten die akademische Übersetzung. Verlangt die empfangende Stelle zusätzlich den Notargang, finden Sie die Einzelheiten unter Notarübersetzung. Wenn Sie unsicher sind, welche Stufe Sie brauchen, senden Sie uns Dokument und Verwendungszweck.
Häufige Fragen
Was umfasst eine beglaubigte Übersetzung?
Die vollständige Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer in einer Form, die ein Notar bestätigen kann. Stempel, Unterschriften und Vermerke werden mit abgebildet.
Übersetzen Sie Geburts- und Heiratsurkunden?
Ja, das sind die häufigsten Aufträge. Für türkische Stellen ist dabei meist zusätzlich die notarielle Beglaubigung erforderlich.
Können Sie eine Apostille hinzufügen?
Ja. Soll das Dokument in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens verwendet werden, veranlassen wir die Apostille nach der Beglaubigung.