Akademische Übersetzung Türkisch
Burak Ünal, Gründer und beeidigter Übersetzer (Englisch, Französisch) · Aktualisiert
Beeidigte Übersetzung und Beglaubigung von Zeugnissen, Diplomen und Notenübersichten für Hochschulen in der Türkei und im Ausland.
Auf einen Blick
- Leistung
- Akademische Übersetzung für Studium und Anerkennung
- Beglaubigung
- Beeidigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung, auf Wunsch Apostille
- Sprachen
- Englisch, Türkisch, Deutsch, Französisch, Arabisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und weitere
- Dokumente
- Diplome, Notenübersichten, Zertifikate, Empfehlungsschreiben
- Angebot anfordern
- Dokument per WhatsApp oder E-Mail senden
Was enthalten ist
- Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer
- Notarielle Beglaubigung, wo sie verlangt wird
- Apostille für Dokumente, die im Ausland verwendet werden
- Digitale Lieferung, Papierausfertigung auf Wunsch
Warum wir
Von Hochschulen anerkannt
Erstellt von einem beeidigten Übersetzer und auf Wunsch beglaubigt, wie es Universitäten und Anerkennungsstellen verlangen.
Korrekte Fachbegriffe
Modulbezeichnungen, Leistungspunkte und Notensysteme werden nach gängiger Praxis übertragen, damit die Hochschule sie abgleichen kann.
Für Studium hier und im Ausland
Ob Studium in der Türkei oder Bewerbung mit türkischen Zeugnissen im Ausland, wir stellen die nötigen Unterlagen zusammen.
So funktioniert es
- 1
Dokument senden
Senden Sie einen gut lesbaren Scan oder ein Foto per WhatsApp oder E-Mail und nennen Sie die Zielsprache sowie den Verwendungszweck.
- 2
Beeidigte Übersetzung
Ein beeidigter Übersetzer überträgt das Dokument und behält Namen, Daten, Siegel sowie juristische und fachliche Terminologie exakt bei.
- 3
Notarielle Beglaubigung
Wo die empfangende Stelle es verlangt, bestätigt ein türkischer Notar die beeidigte Übersetzung.
- 4
Apostille und Lieferung
Für die Verwendung im Ausland veranlassen wir die Apostille nach dem Haager Übereinkommen und liefern digital, auf Wunsch zusätzlich auf Papier.
Was wir von Ihnen brauchen
- Ein vollständiger, gut lesbarer Scan oder ein Foto jeder Seite (keine abgeschnittenen Ränder).
- Die Schreibweise aller Namen genau so, wie sie im Reisepass oder Ausweis steht.
- Land und Behörde, für die die Übersetzung bestimmt ist, und ob Beglaubigung oder Apostille nötig ist.
Was den Preis beeinflusst
- Dokumentart und Umfang
- Abrechnung je nach Dokument pro Seite oder pro Wort.
- Sprachkombination
- Häufige Kombinationen sind günstiger als seltene Sprachen.
- Beglaubigungsstufe
- Nur Übersetzung, notariell beglaubigt, oder zusätzlich mit Apostille.
- Liefertermin
- Standardlieferung oder, wenn die Auslastung es zulässt, Eillieferung am selben Tag.
Jedes Dokument wird einzeln kalkuliert - kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Die Prüfung von Bildungsnachweisen läuft weitgehend schematisch ab: Stimmen Modulbezeichnungen, Leistungspunkte oder Notenskala nicht mit dem Original überein, gehen die Unterlagen zurück. Wir übertragen diese Felder nach gängiger Praxis und behalten das ursprüngliche Notensystem bei, damit die Hochschule direkt abgleichen kann.
Am häufigsten sind Diplome und Notenübersichten, dazu Abschlusszeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen und Empfehlungsschreiben. Verlangt die Hochschule eine beglaubigte Fassung, veranlassen wir die notarielle Bestätigung; für Unterlagen ins Ausland zusätzlich die Apostille.
Nennen Sie beim Senden bitte Hochschule, Land und Frist. Wenn Sie weitere persönliche Urkunden brauchen, sehen Sie sich die beglaubigte Übersetzung an, dann lässt sich alles in einem Zug erledigen.
Häufige Fragen
Übersetzen Sie Diplome und Notenübersichten?
Ja, dazu Abschlusszeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen und Empfehlungsschreiben, mit der von der Hochschule verlangten Beglaubigung.
Wird die Hochschule die Übersetzung annehmen?
Hochschulen verlangen üblicherweise eine beeidigte und beglaubigte Fassung. Nennen Sie uns Hochschule und Land, dann richten wir die Beglaubigung danach aus.
Brauche ich für das Ausland eine Apostille?
Meistens ja. Für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens kommt zur Beglaubigung in der Regel die Apostille hinzu, die wir mit veranlassen.