Burak Ünal, Gründer und beeidigter Übersetzer (Englisch, Französisch) · Aktualisiert
Übersetzung und Beglaubigung
- Yeminli tercüme (beeidigte Übersetzung)
- Eine Übersetzung, die ein beeidigter Übersetzer anfertigt und unterschreibt, mit seinem Stempel versieht und als getreue Wiedergabe des Ausgangstextes erklärt. Diese Form der Übersetzung beglaubigen türkische Notare.
- Yeminli tercüman (beeidigter Übersetzer)
- Ein Übersetzer, der nach dem Nachweis seiner Kompetenz vor einem türkischen Notar für eine oder mehrere Sprachen einen Eid geleistet hat und dessen Unterschrift bei diesem Notar hinterlegt ist.
- Noter tasdiki, noter onayı (notarielle Beglaubigung)
- Die Beglaubigung der Unterschrift des beeidigten Übersetzers auf einer Übersetzung durch den Notar. Das meinen die meisten türkischen Behörden, wenn sie eine amtliche Übersetzung verlangen.
- Noter tasdikli tercüme (notariell beglaubigte Übersetzung)
- Eine beeidigte Übersetzung, die ein türkischer Notar beglaubigt hat. Die übliche Anforderung für ausländische Dokumente, die in der Türkei verwendet werden.
- Apostil (Apostille)
- Eine Bescheinigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961, die Unterschrift und Siegel auf einer öffentlichen Urkunde bestätigt, sodass diese in anderen Vertragsstaaten ohne weitere Legalisation anerkannt wird.
- Konsolosluk tasdiki (konsularische Legalisation)
- Die Kette von Beglaubigungen, die anstelle einer Apostille erforderlich ist, wenn das Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht angehört.
- Aslı gibidir (beglaubigte Abschrift)
- Ein Stempel, mit dem ein Notar oder die ausstellende Stelle bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt.
- Islak imza (eigenhändige Unterschrift)
- Eine handschriftliche Unterschrift mit Tinte, im Gegensatz zu einer elektronischen Signatur. Manche Stellen akzeptieren nur Originale mit eigenhändiger Unterschrift.
Wer Ihre Dokumente übersetzt und beglaubigt

Burak Ünal
Gründer und beeidigter Übersetzer (Englisch, Französisch)
- Beeidigter Übersetzer (Englisch, Französisch), Istanbuler Gericht, 2025 - Registernummer 582
- Registrierter beeidigter Übersetzer beim 10. und 13. Notariat Beyoglu
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Personenstandsdokumente
- Nüfus kayıt örneği (Auszug aus dem Personenstandsregister)
- Ein Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister mit den Personalien und Familienangaben einer Person, erhältlich über e-Devlet oder beim Standesamt.
- Tam vukuatlı nüfus kayıt örneği (vollständiger Personenstandsregisterauszug)
- Die vollständige Fassung des Auszugs, in der jedes eingetragene Ereignis wie Geburten, Eheschließungen, Scheidungen und Sterbefälle aufgeführt ist. Wird häufig für Heirats-, Staatsangehörigkeits- und Erbschaftsverfahren im Ausland verlangt.
- Formül A, B, C (mehrsprachige Auszüge)
- Mehrsprachige Auszüge über Geburt (A), Eheschließung (B) und Tod (C), ausgestellt nach dem Wiener Übereinkommen von 1976. Manche Länder akzeptieren sie ohne Übersetzung.
- Evlenme ehliyet belgesi (Ehefähigkeitszeugnis)
- Ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person heiraten darf. Es wird von Ausländern verlangt, die in der Türkei heiraten, und von türkischen Staatsbürgern, die im Ausland heiraten.
- Adli sicil kaydı (Führungszeugnis)
- Eine Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist, in der Türkei über e-Devlet oder im Justizgebäude ausgestellt.
- Yerleşim yeri belgesi (Meldebescheinigung)
- Eine Bescheinigung über die gemeldete Adresse einer Person, ausgestellt über e-Devlet oder vom Standesamt.
Bildung, Arbeit und Aufenthalt
- Denklik (Anerkennung, Gleichwertigkeit)
- Die amtliche Anerkennung eines ausländischen Abschlusses in der Türkei: durch YÖK für Hochschulabschlüsse und durch das Ministerium für Nationale Bildung für Schulzeugnisse.
- YÖK (Hochschulrat)
- Die Behörde, die die türkischen Universitäten beaufsichtigt und über die Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse entscheidet.
- İkamet izni (Aufenthaltserlaubnis)
- Die Erlaubnis für ausländische Staatsangehörige, in der Türkei zu leben, erteilt vom Präsidium für Migrationsverwaltung.
- Göç İdaresi Başkanlığı (Präsidium für Migrationsverwaltung)
- Die Behörde, die Aufenthaltserlaubnisse und andere Verfahren für Ausländer in der Türkei bearbeitet.
- Çalışma izni (Arbeitserlaubnis)
- Die Erlaubnis für ausländische Staatsangehörige, in der Türkei zu arbeiten, erteilt vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.
- e-Devlet
- Das Onlineportal der türkischen Regierung. Viele daraus ausgedruckte Dokumente tragen einen Barcode, mit dem die empfangende Stelle sie überprüfen kann.
Gesellschafts- und Rechtsdokumente
- Vekâletname (Vollmacht)
- Ein Dokument, meist beim Notar errichtet, das jemanden ermächtigt, im Namen einer anderen Person zu handeln. Unterzeichnet ein Ausländer eine Vollmacht bei einem türkischen Notar, wird in der Regel eine notariell beglaubigte Übersetzung seines Reisepasses verlangt.
- Muvafakatname (Einverständniserklärung)
- Eine notariell beglaubigte Zustimmung, zum Beispiel die Zustimmung eines Elternteils dazu, dass ein Kind ins Ausland reist oder dort studiert.
- Ticaret Sicili Gazetesi (Handelsregisterblatt)
- Das Amtsblatt, in dem Firmengründungen, Änderungen und Ernennungen veröffentlicht werden. Ausländische Register und Banken verlangen häufig eine Übersetzung.
- İmza sirküleri (Unterschriftenzirkular)
- Eine notariell beglaubigte Unterschriftenprobe der Personen, die für ein Unternehmen zeichnungsberechtigt sind.
- Faaliyet belgesi (Tätigkeitsbescheinigung)
- Eine Bescheinigung der Handelskammer, die bestätigt, dass ein Unternehmen eingetragen und tätig ist.
- Vergi levhası (Steuerbescheinigung)
- Ein Dokument, das Finanzamt und Steuernummer eines Unternehmens oder einer selbständig tätigen Person ausweist.
- Kesinleşme şerhi (Rechtskraftvermerk)
- Ein Vermerk, der bestätigt, dass eine türkische Gerichtsentscheidung rechtskräftig ist. Stellen im Ausland verlangen ihn meist zusammen mit der Entscheidung.
- Tanıma ve tenfiz (Anerkennung und Vollstreckbarerklärung)
- Das Gerichtsverfahren, durch das ein ausländisches Urteil, etwa ein Scheidungsurteil, in der Türkei wirksam wird. Die Entscheidung wird mit ihrer Apostille und einer beeidigten, notariell beglaubigten Übersetzung eingereicht.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer beeidigten und einer notariell beglaubigten Übersetzung?
Eine beeidigte Übersetzung wird von einem beeidigten Übersetzer unterschrieben und gestempelt. Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist eine beeidigte Übersetzung, bei der anschließend die Unterschrift des Übersetzers von einem türkischen Notar beglaubigt wurde. Die meisten türkischen Behörden verlangen die notariell beglaubigte Fassung.
Ist eine Apostille dasselbe wie eine notarielle Beglaubigung?
Nein. Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Unterschrift des Übersetzers in der Türkei. Eine Apostille ist eine gesonderte Bescheinigung, die eine türkische öffentliche Urkunde, auch eine notariell beglaubigte Übersetzung, in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens gültig macht.
Brauche ich eine Übersetzung meines e-Devlet-Dokuments?
Wenn Sie es im Ausland verwenden, in der Regel ja, denn die empfangende Stelle benötigt es in ihrer eigenen Sprache. Prüfen Sie, ob es außerdem eine Apostille braucht.
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