Übersetzung oder Apostille zuerst? Die Richtige Reihenfolge Finden
Von Burak Ünal, Gründer und beeidigter Übersetzer (Englisch, Französisch) · Aktualisiert

Ob Sie zuerst übersetzen oder zuerst apostillieren lassen, hängt davon ab, wo das Dokument ausgestellt wurde und wo es verwendet wird. In der Regel kommt die Apostille zuerst auf das Original, danach deckt eine beeidigte Übersetzung Dokument und Apostille gemeinsam ab. Welche Reihenfolge akzeptiert wird, entscheidet die empfangende Behörde.
Das Wichtigste
- Die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung hängt von der Reiserichtung ab: die Apostille wird immer im Ausstellungsland des Dokuments ausgestellt.
- Bei den meisten Dokumenten wird zuerst das Original apostilliert, danach übersetzt ein beeidigter Übersetzer Dokument und Apostille gemeinsam.
- Will eine empfangende Behörde die Übersetzung selbst beglaubigt haben, gilt die Reihenfolge Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille.
- In der Türkei apostilliert das Gouvernement Verwaltungsdokumente und das Gericht gerichtliche Dokumente, nicht ein Notar oder Übersetzer.
- Die empfangende Institution entscheidet, ob die Apostille auf das Original oder die Übersetzung gehört, fragen Sie also vor Beginn nach.
Übersetzung oder Apostille zuerst: das hängt von einer Sache ab, wo das Dokument ausgestellt wurde und wo Sie es verwenden wollen. Als allgemeine Regel kommt die Apostille auf das Originaldokument, bevor ein beeidigter Übersetzer es bearbeitet, denn die Apostille wird selbst Teil der Unterlagen und muss meist ebenfalls übersetzt werden. Es gibt Fälle, in denen die umgekehrte Reihenfolge richtig ist, und die empfangende Behörde entscheidet, welche Reihenfolge sie akzeptiert.
Dieser Leitfaden beschreibt die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung für die zwei häufigsten Situationen: ein ausländisches Dokument, das Sie in der Türkei verwenden müssen, und ein türkisches Dokument, das Sie im Ausland verwenden müssen. Die Reiserichtung des Dokuments bestimmt, wer es apostilliert und wann die beeidigte Übersetzung hinzukommt.
Was die Frage "Übersetzung oder Apostille zuerst" eigentlich bedeutet
Die Frage Übersetzung oder Apostille zuerst betrifft eigentlich zwei getrennte Beglaubigungsebenen auf einem einzigen Dokument. Eine Apostille bestätigt die Herkunft eines öffentlichen Dokuments, indem sie die Unterschrift, das Siegel oder den Stempel darauf bestätigt. Eine beeidigte Übersetzung überträgt das Dokument, und oft die Apostille selbst, in die Sprache, die eine ausländische Behörde lesen kann. Beide Schritte erfüllen unterschiedliche Aufgaben, und die Reihenfolge, in der sie hinzugefügt werden, ist wichtig, weil eine auf ein Dokument gesetzte Apostille dessen Inhalt zu diesem Zeitpunkt festschreibt.
Die praktische Frage hinter Apostille vor oder nach der Übersetzung lautet also: gehört die Apostille auf das Originaldokument oder auf die Übersetzung? Meistens gehört sie auf das Original, sodass die Reihenfolge lautet: Original, Apostille, dann Übersetzung. Wenn eine empfangende Behörde die Übersetzung selbst beglaubigt haben möchte, kehrt sich die Reihenfolge um.
Was eine Apostille bestätigt, und wer sie ausstellt
Eine Apostille wird in dem Land ausgestellt, in dem das öffentliche Dokument erstellt wurde, von einer Behörde, die dieses Land dafür benannt hat. Sie bestätigt nicht, dass der Inhalt wahr ist, sondern dass die Person, die das Dokument unterschrieben oder gesiegelt hat, tatsächlich das behauptete Amt innehatte. Das ist in der Apostille-Sektion der Haager Konferenz festgelegt, die auch alle Mitgliedsländer des Übereinkommens auflistet.
In der Türkei wird die Apostille nicht von einem Übersetzer oder einem Notar ausgestellt. Das Gouvernement (valilik) apostilliert Verwaltungsdokumente, und das Gericht (adliye) apostilliert gerichtliche Dokumente. Wir erstellen die beeidigte Übersetzung, auf die sich der Prozess stützt, aber der Stempel selbst kommt von der staatlichen Stelle. Diese Zuständigkeit richtig zu kennen ist die halbe Miete, um die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung richtig zu planen.
Nur öffentliche Dokumente können apostilliert werden. Personenstandsurkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Gerichtsentscheidungen, notarielle Urkunden und offizielle Diplome fallen darunter. Ein privater Brief oder eine gewöhnliche Fotokopie zählt nicht dazu, weshalb die Version des Dokuments, die Sie der Apostille-Stelle vorlegen, genauso wichtig ist wie das Timing. Bringen Sie die falsche Version mit, kommt die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung nie in Gang, weil der erste Schritt scheitert.
Die Apostille gilt nur zwischen Ländern, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Ist das Zielland kein Vertragsstaat, tritt an die Stelle der Apostille die konsularische Beglaubigung, und dann läuft die Reihenfolge anders, weil sowohl das Außenministerium des Ausstellungslandes als auch das Konsulat des Ziellandes das Dokument bestätigen müssen. Am sichersten prüfen Sie vorab, ob das Zielland auf der Haager Liste steht.
Die übliche Reihenfolge: erst die Apostille auf das Original, dann übersetzen
Für die meisten Dokumente ist die richtige Reihenfolge, zuerst das Original zu apostillieren und danach zu übersetzen. Der Grund ist einfach: die Apostille ist ein gedrucktes Zertifikat oder eine angehängte Seite, und die Behörde, die Ihre Unterlagen im Ausland liest, muss meist auch die Apostille lesen können. Übersetzen Sie zuerst und lassen erst danach apostillieren, bleibt die auf die Akte kommende Apostille unübersetzt, und man schickt Sie womöglich zurück, um sie in die Zielsprache übertragen zu lassen.
Erst Apostille, dann Übersetzung hält den gesamten Satz für den Leser in einer Sprache. Ein beeidigter Übersetzer kann dann das Dokument und die Apostille zusammen als ein beglaubigtes Set übersetzen. Das ist die Standardreihenfolge für Übersetzung oder Apostille zuerst bei einem Dokument, das von einer Behörde in einem anderen Land gelesen wird.
Wann die Übersetzung zuerst kommt
Manchmal lautet die Antwort auf muss ich zuerst übersetzen oder apostillieren lassen: zuerst übersetzen, weil die Apostille die Übersetzung selbst bestätigen soll, nicht das Original. Das passiert, wenn eine empfangende Behörde den Nachweis will, dass die Übersetzung über einen offiziellen türkischen Kanal erstellt und beglaubigt wurde. In diesem Fall erstellt ein beeidigter Übersetzer die Übersetzung, ein Notar beglaubigt sie, und danach setzt das Gericht die Apostille auf die Unterschrift des Notars.
Hier lautet die Reihenfolge: Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille. Die Apostille bestätigt den Notar, der die Übersetzung beglaubigt hat, nicht das Originaldokument. Ob Ihre Unterlagen die Apostille auf dem Original oder auf der Übersetzung benötigen, entscheiden nicht wir; fragen Sie die empfangende Behörde, welche Form sie verlangt, bevor Sie beginnen, denn die Reihenfolge nachträglich zu ändern dauert länger, als sie gleich richtig zu machen. Diese Situation kommt besonders vor, wenn ausländische Universitäten oder Einwanderungsbehörden bestätigt haben wollen, dass die vorgelegte Übersetzung von einem offiziellen türkischen beeidigten Übersetzer stammt und notariell beglaubigt wurde. Wenn unsicher, welcher Weg zutrifft, erklärt unsere Seite zur notariellen Übersetzung, wo die notarielle Beglaubigung in der Kette steht.
Dokumente, die die Türkei verlassen, gegenüber Dokumenten, die in die Türkei kommen
Die klarste Methode, um zu entscheiden, ob Sie zuerst übersetzen oder zuerst apostillieren lassen, ist die Reiserichtung. Ein in der Türkei ausgestelltes und im Ausland verwendetes Dokument folgt einer anderen Reihenfolge als ein im Ausland ausgestelltes und in der Türkei verwendetes Dokument, weil die Apostille immer im Ursprungsland ausgestellt wird.
| Situation | Wo die Apostille ausgestellt wird | Übliche Reihenfolge |
|---|---|---|
| Türkisches Dokument, im Ausland verwendet | Türkisches Gouvernement oder Gericht | Erst das türkische Original apostillieren, dann in die Zielsprache übersetzen |
| Ausländisches Dokument, in der Türkei verwendet | Das Heimatland des Dokuments | Erst im Ausland apostillieren, dann von einem beeidigten Übersetzer in der Türkei übersetzen lassen |
| Apostille auf der Übersetzung selbst | Türkisches Gericht, auf der Unterschrift des Notars | Erst übersetzen, notariell beglaubigen, dann die beglaubigte Übersetzung apostillieren |
Die Tabelle zeigt, warum Apostille vor oder nach der Übersetzung keine einzige Antwort hat. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Dokument, der Behörde und der Reiserichtung, nicht nach einer festen Regel, die für jede Akte gilt.
Ein in der Türkei ausgestelltes Diplom, das im Ausland vorgelegt wird, wird zum Beispiel zuerst beim Gouvernement apostilliert und danach in die Zielsprache übersetzt. Umgekehrt wird ein im Ausland ausgestelltes Diplom, das an einer türkischen Universität vorgelegt werden soll, zuerst von der zuständigen Behörde im Ausland apostilliert und dann in der Türkei einem beeidigten Übersetzer vorgelegt. Beide Beispiele folgen demselben Prinzip: die Apostille bleibt im Land, in dem das Dokument entstanden ist.
Schritt für Schritt: ein ausländisches Dokument, das in der Türkei verwendet wird
Wenn ein ausländisches öffentliches Dokument vor einer türkischen Behörde verwendet werden muss, wird die Apostille im Ausstellungsland hinzugefügt, und die beeidigte Übersetzung hier. Die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung läuft so ab:
- Das Dokument wird in seinem Heimatland von der dort zuständigen Behörde apostilliert.
- Das apostillierte Dokument wird in die Türkei gebracht oder geschickt.
- Ein beeidigter Übersetzer in der Türkei übersetzt sowohl das Dokument als auch die Apostille ins Türkische.
- Ein Notar beglaubigt die beeidigte Übersetzung, falls die empfangende türkische Behörde das verlangt.
Das ist die Standardreihenfolge für beglaubigte Übersetzung und Apostille bei ausländischen Geburtsurkunden, Diplomen, Vollmachten und Handelsregisterauszügen, die in der Türkei verwendet werden. Sobald die Apostille bereits auf dem Original sitzt, deckt unser Service zur Dokumentenübersetzung den Übersetzungsschritt ab.
Ein praktischer Hinweis zu dieser Reihenfolge: schicken Sie uns einen Scan des apostillierten Dokuments, einschließlich der Apostille-Seite selbst, bevor Sie sich festlegen. So kann der beeidigte Übersetzer prüfen, ob die Apostille lesbar ist und ob sie auf dem Original oder auf einer beglaubigten Kopie sitzt, denn beides verändert, wie die Übersetzung aufgebaut wird. Mit der vollständigen, apostillierten Akte zu arbeiten vermeidet eine zweite Runde, wenn später eine fehlende Seite auftaucht.
Schritt für Schritt: ein türkisches Dokument, das im Ausland verwendet wird
Ein türkisches Dokument, das den umgekehrten Weg geht, wird zuerst hier apostilliert. Das Gouvernement ist für Verwaltungsdokumente wie Personenstandsurkunden zuständig, das Gericht für gerichtliche Dokumente wie Gerichtsentscheidungen. Die Reihenfolge:
- Besorgen Sie das türkische Original oder eine amtliche Kopie, die die Apostille-Stelle akzeptiert.
- Das Gouvernement (valilik) oder das Gericht (adliye) apostilliert das Dokument.
- Ein beeidigter Übersetzer übersetzt das Dokument und die Apostille in die Zielsprache.
- Falls das Zielland es verlangt, wird die Übersetzung dort notariell beglaubigt oder weiter zertifiziert.
Manche Zielländer wollen, dass auch die Übersetzung apostilliert wird, womit wir wieder bei der Reihenfolge Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille landen: die beglaubigte Übersetzung und Apostille Reihenfolge. Das entscheidet die empfangende Institution im Ausland, bestätigen Sie es also, bevor Sie sich festlegen. Besonders bei Einwanderungsdossiers hat die Reihenfolge oft zusätzliche Schritte, und unsere Seite zur Einwanderungsübersetzung beschreibt, wie diese Dokumente üblicherweise vorbereitet werden.
Bevor Sie mit einem türkischen Dokument zur Apostille-Stelle gehen, stellen Sie sicher, dass es aktuell und gut lesbar ist. Ein altes, verblasstes Siegel oder ein teilweise unleserliches Dokument kann bei der Stelle abgelehnt werden und die gesamte Reihenfolge von vorn beginnen lassen. Diese Kontrolle vor dem Übersetzen durchzuführen spart Zeit sowohl beim Gouvernement als auch bei der Übersetzung.
Häufige Fehler, die eine Wiederholung erzwingen
Die Reihenfolge geht auf einige vorhersehbare Arten schief, und jede bedeutet, einen Schritt erneut zu beginnen. Nach unserer Erfahrung ist der häufigste Grund, warum eine Akte zurückkommt, dass jemand ein Dokument übersetzen ließ, bevor es apostilliert wurde, sodass die Apostille später in einer Sprache ankommt, die der Leser nicht versteht. Der zweithäufigste Fehler ist, eine gewöhnliche Fotokopie apostillieren zu lassen, die die Stelle nicht akzeptiert, wodurch die Reihenfolge nie in Gang kommt.
- Übersetzen, bevor die Apostille ausgestellt ist, sodass die Apostille unübersetzt bleibt.
- Annehmen, ein Notar oder Übersetzer könne die Apostille ausstellen. Das können sie nicht; das macht das Gouvernement oder das Gericht.
- Die falsche Version des Dokuments apostillieren lassen, etwa eine unsignierte Kopie.
- Raten, ob die Apostille auf das Original oder die Übersetzung gehört, statt die empfangende Behörde zu fragen.
- Eine Seite oder Anlage des apostillierten Dokuments fehlen lassen, sodass der Übersetzer mit einem unvollständigen Satz arbeiten muss.
Jeder dieser Fehler führt dazu, dass die Akte zur Apostille-Stelle oder zum Übersetzer zurückgeschickt wird, was bedeutet, dass der Prozess von vorne beginnt. Eine kurze, vor Beginn geklärte Frage muss ich zuerst übersetzen oder apostillieren lassen ist mehr wert als eine schnelle Übersetzung in der falschen Reihenfolge. Handelt es sich um eine Gerichts- oder Vertragsakte, zeigt unsere Seite zur Rechtsübersetzung in der Türkei, wie diese behandelt werden, sobald der Apostille-Weg geklärt ist.
Die Reihenfolge richtig aufstellen
Um zu entscheiden, ob Übersetzung oder Apostille zuerst kommt, beginnen Sie mit der Reiserichtung und einer einzigen Frage an die empfangende Behörde: kommt die Apostille auf das Originaldokument oder auf die Übersetzung? Für die meisten Dokumente, die ein Land verlassen oder in ein Land kommen, wird zuerst das Original apostilliert, gefolgt von der beeidigten Übersetzung, die Dokument und Apostille gemeinsam abdeckt. Muss die Übersetzung selbst beglaubigt werden, gilt die beglaubigte Übersetzung und Apostille Reihenfolge: erst übersetzen, notariell beglaubigen, dann apostillieren. Die Reihenfolge von Apostille und Übersetzung richtet sich nach dem Dokument und der Behörde, die es liest, und sobald das geklärt ist, übernimmt unser Service zur beeidigten Übersetzung den Schritt, der uns zufällt. Bestätigen Sie die Reihenfolge mit Ihrer eigenen empfangenden Behörde, denn diese Institution entscheidet, was sie akzeptiert, nicht wir.
Häufige Fragen
Muss ich zuerst übersetzen oder zuerst apostillieren lassen?
In den meisten Fällen apostillieren Sie zuerst das Originaldokument und übersetzen danach. Die Apostille wird Teil der Akte und muss meist mit übersetzt werden, sodass ein zu frühes Übersetzen die Apostille in einer Sprache belässt, die der Leser nicht versteht. Die empfangende Behörde entscheidet, welche Reihenfolge sie akzeptiert.
Wer stellt die Apostille auf einem türkischen Dokument aus?
In der Türkei apostilliert das Gouvernement (valilik) Verwaltungsdokumente und das Gericht (adliye) gerichtliche Dokumente. Ein Notar oder ein beeidigter Übersetzer kann keine Apostille ausstellen. Wir erstellen die beeidigte Übersetzung, auf die sich der Apostille-Prozess stützt, während die staatliche Stelle die Apostille selbst hinzufügt.
Muss die Apostille auch übersetzt werden?
Meistens ja, weil die Behörde, die Ihre Akte im Ausland liest, auch die Apostille lesen können muss. Ein beeidigter Übersetzer kann Dokument und Apostille zusammen als ein beglaubigtes Set übersetzen. Deshalb ist es üblich, zuerst zu apostillieren und danach zu übersetzen.
Wann wird die Übersetzung statt des Originals apostilliert?
Die Übersetzung wird apostilliert, wenn eine empfangende Behörde den Nachweis will, dass sie über einen offiziellen türkischen Kanal erstellt und beglaubigt wurde. In diesem Fall erstellt ein beeidigter Übersetzer die Übersetzung, ein Notar beglaubigt sie, und das Gericht apostilliert die Unterschrift des Notars. Fragen Sie die empfangende Behörde, ob sie die Apostille auf dem Original oder auf der Übersetzung braucht.
Ändert sich die Reihenfolge bei Dokumenten, die in die Türkei kommen, gegenüber solchen, die sie verlassen?
Ja, weil die Apostille immer im Ausstellungsland des Dokuments erteilt wird. Ein ausländisches Dokument wird im Ausland apostilliert und danach von einem beeidigten Übersetzer in der Türkei übersetzt, während ein türkisches Dokument hier apostilliert und dann in die Zielsprache übersetzt wird. Die Reiserichtung bestimmt die Reihenfolge.
Brauchen Sie eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in der Türkei?
Erhalten Sie individuelle, transparente Unterstützung von unserem Übersetzungsteam - auf Englisch, Türkisch, Deutsch, Französisch, Arabisch, Spanisch, Russisch oder Chinesisch.