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Beeidigt, beglaubigt oder notariell bestätigt

Von Burak Ünal, Gründer und beeidigter Übersetzer (Englisch, Französisch) · Aktualisiert

Beeidigt, beglaubigt oder notariell bestätigt

Beeidigte, beglaubigte und notariell bestätigte Übersetzungen hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe. Wer die richtige Stufe kennt, spart Zeit und vermeidet zurückgewiesene Unterlagen.

Das Wichtigste

  • Beeidigt: von einem vor einem türkischen Notar beeidigten Übersetzer angefertigt.
  • Beglaubigt: mit einer Richtigkeitserklärung versehen; amtlich läuft das über einen beeidigten Übersetzer mit anschließender notarieller Bestätigung.
  • Notariell: eine vom Notar bestätigte beeidigte Übersetzung, und das verlangen die meisten türkischen Stellen.
  • Apostilliert: eine zusätzliche Bestätigung für Dokumente, die in einem anderen Vertragsstaat verwendet werden.
  • Keine dieser Formen steht für die Richtigkeit des Originals ein, sondern nur dafür, wer übersetzt und bestätigt hat.

Diese Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen in der Türkei aber Verschiedenes. Den falschen zu wählen ist kein Vokabelproblem: Es ist der Grund, aus dem Dokumente am Schalter zurückgegeben werden.

Beeidigte Übersetzung

Eine beeidigte Übersetzung stammt von einem Übersetzer, der vor einem türkischen Notar einen Eid geleistet hat. Qualifikation und Unterschrift sind bei diesem Notariat hinterlegt, und darauf beruht die amtliche Anerkennung. Der Status hängt an der Person des Übersetzers, nicht am einzelnen Dokument.

Beglaubigte Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung mit einer Richtigkeitserklärung. Der Begriff reist schlecht: In manchen Ländern genügt die Bestätigung des Übersetzungsbüros allein. In der Türkei läuft die Bestätigung für den amtlichen Gebrauch normalerweise über einen beeidigten Übersetzer und wird anschließend notariell beglaubigt.

Notariell beglaubigte Übersetzung

Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist eine beeidigte Übersetzung, die ein türkischer Notar bestätigt hat. Diesen Schritt verlangen die meisten türkischen Stellen, und er ist nur für Arbeiten möglich, die ein bei diesem Notariat beeidigter Übersetzer unterschrieben hat.

Auf einen Blick

FormWer dafür einstehtÜblicherweise für
BeeidigtEin vor einem türkischen Notar beeidigter ÜbersetzerGrundlage für alles Amtliche, meist zusätzlich beglaubigt
BeglaubigtEine Richtigkeitserklärung zur ÜbersetzungIn manchen Ländern allein ausreichend, in der Türkei meist ein Schritt weiter
NotariellEin türkischer Notar, der die beeidigte Übersetzung bestätigtDie meisten amtlichen Verfahren in der Türkei
ApostilliertEine befugte türkische BehördeDokumente für ein anderes Land des Haager Übereinkommens

Was brauche ich?

  • Für die meisten türkischen Verfahren: eine beeidigte Übersetzung mit anschließender notarieller Beglaubigung.
  • Für die Verwendung im Ausland: Beglaubigung plus Apostille.
  • Für Unternehmens- und Website-Inhalte: eine professionelle Übersetzung, ganz ohne Beglaubigung. Siehe Website-Übersetzung.

Was keine dieser Formen leistet

An dieser Stelle lohnt Genauigkeit. Beglaubigung und notarielle Bestätigung belegen, wer die Übersetzung angefertigt hat und dass der Notar den Status dieser Person geprüft hat. Für die Richtigkeit dessen, was im Originaldokument steht, stehen sie nicht ein, und eine Apostille bestätigt die Herkunft einer Urkunde, nicht ihren Inhalt. Die einwandfrei beglaubigte Übersetzung einer fehlerhaften Urkunde bleibt eine fehlerhafte Urkunde.

Im Zweifel bei der Zielstelle nachfragen

Die Stelle, die Ihr Dokument entgegennimmt, weiß am besten, was sie verlangt, und eine Antwort in einem Satz kostet nichts. Sagen Sie uns, wofür das Dokument gebraucht wird, und wir bestätigen genau, was nötig ist. Die vollständige Reihenfolge steht in beglaubigte Übersetzung in der Türkei, so geht es.

Häufige Fragen

Reicht eine beglaubigte Übersetzung in der Türkei?

Für den amtlichen Gebrauch verlangen Behörden meist eine beeidigte Übersetzung mit anschließender notarieller Bestätigung statt einer einfachen beglaubigten Fassung.

Wann brauche ich zusätzlich eine Apostille?

Wenn das Dokument in einem anderen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens verwendet wird, zusätzlich zur Beglaubigung.

Was brauche ich für Unternehmens- oder Website-Inhalte?

Eine professionelle Übersetzung, ohne notarielle Beglaubigung und ohne Apostille.

Warum bedeuten diese Begriffe in jedem Land etwas anderes?

Weil jedes Land selbst festlegt, wer eine Übersetzung bestätigen darf. Andernorts genügt die Erklärung des Büros, in der Türkei führt der Weg über einen vor einem Notar beeidigten Übersetzer.

Heißt notariell beglaubigt, dass der Notar die Übersetzung geprüft hat?

Nein. Der Notar stellt fest, dass der Unterzeichner beeidigter Übersetzer ist und die Angaben zum Ausgangsdokument passen, nicht wie gut formuliert wurde.

Brauchen Sie eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung in der Türkei?

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